Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Idealerweise bringen Sie ein Badetuch und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen oder Berichte von Ihren Ärzten.
Um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, empfiehlt es sich, ca. 10 Minuten vor Behandlungsbeginn in der Praxis zu sein.
Rezepte
Wie lange ist ein Rezept für Kassenpatienten gültig?
Für Kassenpatienten gilt die Regelung gemäß Heilmittelrichtlinie (HMR). Danach muß die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Wir und andere Physiotherapiepraxen erleben es immer häufiger, dass unseren Patienten eine volle Kostenrückerstattung unserer Honorarrechnung verwehrt wird. Gründe für die Ablehnung ist in den meisten Fällen eine angeblich überhöhte Honorarforderung.
Hintergrund hierfür ist, dass immer mehr private Krankenversicherer versuchen, den zu erstattenden Betrag auf den so genannten Beihilfesatz zu reduzieren. Dieser legt aber nur fest, inwieweit sich ein öffentlicher Dienstherr an den Behandlungskosten für seine Beamten beteiligen muss. Mit Scheinargumenten versuchen manche privaten Krankenkassen ihren Versicherten weis zu machen, dieser Beihilfesatz wäre der in Deutschland übliche Preis und insofern, gemäß § 612 BGB, maximal erstattungsfähig.
In den meisten Fällen ist das Vorgehen der Versicherungen rechtswidrig, wie diverse Gerichtsurteile (z. B. BGH am 12.03.2003 - IV ZR 278/03) in den letzten Jahren bestätigt haben.
Wenn es auch bei Ihnen zu Kürzungen bei der Kostenerstattung kommt, geben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen, um ggf. widersprechen zu können und um rechtliche Schritte in Erwägung ziehen zu können:
1. Ihr individueller Versicherungs-Tarif
Grundsätzlich sollten Sie zunächst Ihre Versicherungsbedingungen prüfen, inwieweit Ihre PKV (Private Krankenversicherung) generell für die Kosten von Heil- und Hilfsmitteln laut Vertragsvereinbarung aufkommt.
Sollte dort kein Maximalbetrag bzw. Selbstbehalt vereinbart worden sein, muss Ihre PKV das mit der jeweiligen Praxis vereinbarte Honorar in voller Höhe erstatten.
Wichtig: Dies ist nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs-Tarif keine Beschränkung vorsieht!
2. Beihilfefähige Höchstsätze
Laut einem Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ230424/08) darf eine PKV eine Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze reduzieren, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen!